| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
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1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Fa. Veteranendienst Peter Fried (nachstehend Verkäufer genannt) und dem Käufer abgeschlossene Verträge über die Lieferung von Waren. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Vertragssprache ist Deutsch. 2. Frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit für alle Angebote, Verkäufe sowie Leistungen aus unserem Programm. Die nachfolgend stehenden Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit ab dem 01.07.2010. 3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständige beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
B. Vertragsschluss Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich,
es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet hat.
Widerrufsrecht Hinweis gemäß Verpackungsverordnung
1. Die Preise des Verkäufers verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. In den Preisen sind die Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten nicht enthalten. 3. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
2. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. 3. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte
Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät,
hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach
fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. 5. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6. Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. 7. Beruht der Lieferverzug des Verkäufers auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Käufer berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Kaufpreises, maximal nicht mehr als 15 % des Kaufpreises zu verlangen. 8. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers
wegen eines Lieferverzuges des Verkäufers bleiben unberührt.
F. Gewährleistung / Haftung 1. Weist der Verkaufsgegenstand bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, ist der Verkäufer - unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. 2. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. 3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen
des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert.
Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen
zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. 5. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalpflichten). Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Verkäufer im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 - 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist. 6. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Eine Haftung des Verkäufers
ist insbesondere ausgeschlossen, für das Risiko des Einbaus, der
Verwendung und im Falle eines Defekts für den Aus- und Einbau der
Teile. Weiterhin wird keine Haftung übernommen für alle direkten
oder indirekten Folgekosten, wie z.B. Lohnkosten, Materialkosten usw.,
die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Einbau und der Verwendung des
oder der von dem Verkäufer gelieferten Artikel bestehen. Soweit die
Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 2. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. 3. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind von dem Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. 4. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung des Verkäufers nicht nach, so kann der Verkäufer die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Erlös der Verwertung ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers anzurechnen, wobei angemessen Verwertungskosten von dem Verkäufer mit angerechnet werden können. 5. Handelt der Käufer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder ist er eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist er berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) an den Verkäufer ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug gerät. Ist dies jedoch der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Soweit Sie uns personenbezogene Daten übermittelt haben, werden diese von uns ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfragen und zur Abwicklung der mit Ihnen geschlossenen Verträge verwendet. Eine Weitergabe oder Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt durch uns nur, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung - insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten oder zu Abrechnungszwecken - erforderlich ist bzw. Sie zuvor eingewilligt haben. Eine erteilte Einwilligung zur Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte können Sie mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen. Wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht; ebenso, wenn diese Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Sie haben das Recht jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten; dies beinhaltet auch Herkunft und Empfänger Ihrer Daten sowie den Zweck der Datenverarbeitung. Ihre Anfrage richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail an uns. Wir sind ständig bemüht, alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Ihre personenbezogenen Daten vor dem Zugriff unberechtigter Dritte zu schützen. Wir weisen darauf hin, dass die Kommunikation per E-Mail jedoch nicht völlig ausschließbare Risiken birgt und empfehlen daher bei vertraulichen Informationen den Postweg. Soweit Sie Fragen zu dieser Erklärung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich
nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung
des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist, wenn der Besteller bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt
oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für
unseren Hauptsitz zuständig ist.
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